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Widerrufe

Widerrufs-Button

Gesetzliche Grundlage
Seit dem 19. Juni 2026 schreibt § 356a BGB vor, dass Unternehmen, die Verträge mit Verbrauchern online abschließen, eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen müssen. Diese muss jederzeit zugänglich, gut sichtbar und ohne Anmeldung nutzbar sein. Der Button muss dabei exakt die Bezeichnung „Vertrag widerrufen” tragen — diese Formulierung ist gesetzlich vorgeschrieben und darf nicht abgeändert werden.
Die Pflicht gilt nur für Angebote, bei denen ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Für terminierte Dienstleistungen im Sinne von § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB — also Buchungen mit festem Termin oder festem Zeitraum — besteht kein Widerrufsrecht. In diesen Fällen muss der Button nicht angezeigt werden.
kutego® hat die Software entsprechend angepasst und unterscheidet automatisch, bei welchen Angebotstypen der Button erscheint und bei welchen nicht.

Wo erscheint der Widerrufs-Button?

  • Mit dem Webmodul: Nutzt du das kutego®-Webmodul, wird der Button „Vertrag widerrufen” automatisch im Fußbereich deiner Seite angezeigt — neben Impressum, Datenschutz und AGB. Du musst nichts weiter tun.
  • Ohne das Webmodul: Ohne das Webmodul musst du den Link manuell in deine eigene Webseite einbinden. Den fertigen Link findest du im Adminbereich unter Inhalte veröffentlichen > Links. Stelle sicher, dass der Button gut sichtbar auf jeder Seite platziert ist und exakt die Bezeichnung „Vertrag widerrufen” trägt — diese ist gesetzlich vorgeschrieben und darf nicht abgeändert werden.
  • Im Kunden-Login: Zusätzlich wird der Button im Kunden-Login unter Rechnungen angezeigt. Hinter jeder offenen Rechnung erscheint ein entsprechendes Symbol, über das der Kunde den Widerruf direkt für die jeweilige Buchung einreichen kann.
  • In Buchungsbestätigungen und Kundenkonto: Buchungsbestätigungen — sowohl die Seite als auch die E-Mail — sowie das Kundenkonto enthalten einen Hinweis auf die Widerrufsfunktion mit einem vorbefüllten Link. Dieser Hinweis erscheint nur, wenn die Bestellung mindestens eine widerrufsfähige Leistung enthält (siehe Abschnitt „Anzeige abhängig von der Produktart”).

Anzeige abhängig von der Produktart

kutego® erkennt automatisch, ob für eine Buchung ein Widerrufsrecht besteht, und zeigt den Hinweis „Vertrag widerrufen” im Kundenkonto (Reiter Rechnungen), auf der Buchungsbestätigung und in der Bestätigungs-E-Mail nur dann an, wenn die Bestellung mindestens eine widerrufsfähige Leistung enthält.

Widerrufsfähig (Button wird angezeigt):

  • Mitgliedschaften
  • Pakete
  • Verträge mit automatischer Verlängerung
  • Kontingente (Kartenverträge mit freier Tageswahl)
  • Produkte
  • Dauerkurse (rollierend)

Nicht widerrufsfähig (kein Button, § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB):

  • Termine
  • Tickets
  • Blockkurse (nicht rollierend)
  • Kartenverträge mit automatischer Einbuchung
  • Laufzeitverträge ohne Verlängerung (feste Einmallaufzeit)

Kurz gesagt: Alles, was termingebunden ist und ein festes Start- und Enddatum hat, gilt als terminierte Dienstleistung — dafür besteht kein Widerrufsrecht und der Button wird nicht angezeigt.
Bei Angeboten ohne feste Terminbindung besteht ein Widerrufsrecht und der Button erscheint automatisch.

Bietest du ausschließlich terminierte Leistungen an (Termine, Tickets, Blockkurse), kannst du den Link „Vertrag widerrufen” im Footer deiner Webseite ausblenden. Die Einstellung findest du unter Webseite > Einstellungen > Option „Widerrufsbutton im Footer ausblenden”.

Wichtig zu wissen:
Die Einstellung betrifft nur den Footer — die Widerruf-Buttons im Kundenkonto und im Checkout bleiben davon unberührt.

Standardmäßig ist der Button sichtbar.
Blende den Button nur aus, wenn du ausschließlich terminierte Leistungen anbietest, für die kein Widerrufsrecht besteht. Bietest du auch nur ein einziges widerrufsfähiges Angebot an (z. B. ein Produkt oder eine Mitgliedschaft), muss der Button im Footer sichtbar bleiben.

Widerrufsbutton komplett ausblenden

Komplett aus dem System entfernen können wir den Button nicht pauschal — er ist seit dem 19.06.2026 gesetzlich vorgeschrieben (§ 356a BGB) für Unternehmen, die Verträge mit Verbrauchern online abschließen.

Schließt du deine Verträge ausschließlich per E-Mail oder auf Papier ab und bietest keinen Online-Vertragsabschluss an, findest du unter Unternehmens-Einstellungen die neue Option „Widerrufsbutton komplett ausblenden?“. Aktivierst du sie, wird der Button überall ausgeblendet:

- Buchungsbestätigungs-E-Mail

- Kundenkonto

- Checkout

- Footer deiner Webseite

  • die Widerrufsseite selbst

Wichtig zu wissen: Diese Option darf nur bei Accounts aktiviert werden, die tatsächlich keine Verträge online abschließen. Die rechtliche Verantwortung für diese Einschätzung liegt beim jeweiligen Account.

So läuft der Widerruf für deine Kunden ab

Klickt ein Kunde auf „Vertrag widerrufen”, wird er auf die gesetzlich vorgeschriebene Landingpage weitergeleitet. Dort füllt er folgende Felder aus:

  • Name (Pflichtfeld)
  • E-Mail-Adresse (Pflichtfeld — hieran wird die Eingangsbestätigung gesendet)
  • Bestell-/Rechnungsnummer (Pflichtfeld — die Nummer findet sich in der Buchungs- bzw. Bestellbestätigung)
  • Grund (optional — der Widerruf ist auch ohne Begründung wirksam)

Ist der Kunde bereits eingeloggt, werden Name, E-Mail und Rechnungsnummer automatisch vorausgefüllt. Der Widerruf ist jedoch auch ohne Anmeldung möglich — auch für Gastbuchungen. Der Kunde trägt die Angaben in diesem Fall selbst ein.
Nach dem Absenden erscheint eine Bestätigungsmeldung auf der Seite und der Kunde erhält automatisch eine E-Mail mit Datum und Uhrzeit des Eingangs.
Wichtig: Die Software storniert nach einem eingereichten Widerruf nichts automatisch. Du als Betreiber musst jeden Widerruf anschließend prüfen und bearbeiten.

Widerrufe im Adminbereich bearbeiten

Alle eingegangenen Widerrufe findest du unter Finanzen > Widerrufe. Bei offenen, noch unbearbeiteten Vorgängen wird dir dort ein Benachrichtigungs-Badge angezeigt. Zusätzlich erhältst du täglich eine Erinnerungs-E-Mail, solange noch unbearbeitete Widerrufe vorliegen.
Bitte bearbeite Widerrufe zeitnah — bei einem wirksamen Widerruf gelten gesetzliche Erstattungsfristen.
Anhand des Status siehst du auf einen Blick, in welchem Bearbeitungsstand sich ein Vorgang befindet:

  • Eingegangen — der Widerruf wurde noch nicht bearbeitet
  • Angenommen — der Widerruf wurde akzeptiert, der Vorgang läuft noch
  • Abgeschlossen — der Fall ist vollständig bearbeitet

Detailansicht eines Widerrufs

Klickst du auf einen Widerruf, öffnet sich eine Detailmaske mit allen relevanten Informationen. Die Software verknüpft dabei automatisch die passende Rechnung — per Bestellnummer, E-Mail-Adresse oder Name — bzw. zeigt alle infrage kommenden Rechnungen direkt an. Außerdem siehst du auf einen Blick, ob die gesetzliche Widerrufsfrist noch läuft oder bereits abgelaufen ist.

Deine Handlungsoptionen:

  • Widerruf annehmen — beim Annehmen steht dir ein Freitextfeld für eine Anmerkung zur Verfügung. Zusätzlich hast du zwei Schalter:
    • Kunde per E-Mail informieren — steuert wie gewohnt, ob der Kunde eine Bestätigungs-E-Mail erhält.
    • Anmerkung in die E-Mail an den Kunden übernehmen — legt fest, ob deine Anmerkung zusätzlich in dieser E-Mail mit ausgegeben wird.
      Setzt du dieses Häkchen nicht, bleibt die Anmerkung rein intern: Sie wird beim Widerruf gespeichert und ist in der Detailansicht unter „Anmerkung zur Annahme” sichtbar, taucht aber nicht in der Kundenmail auf.
  • Widerruf ablehnen — du kannst eine individuelle Begründung hinterlegen und den Kunden optional per E-Mail darüber informieren.

Die Anmerkung wird also immer intern dokumentiert — ob sie beim Kunden ankommt, entscheidest du pro Vorgang selbst.

Falsche Rechnung zugeordnet

Wurde einem Widerruf versehentlich die falsche Rechnung zugeordnet, kannst du das direkt in der Detailansicht korrigieren:

- Zuordnung entfernen: Neben der zugeordneten Rechnung findest du den Button „Zuordnung entfernen“ (Ketten-Symbol). Er löst die Verknüpfung vollständig — dieser Button steht nur bei noch offenen Widerrufen zur Verfügung.

  • Direkt neu zuordnen: Alternativ wählst du über den Kandidaten-Button oder „Manuell zuordnen“ direkt die richtige Rechnung aus. Die bisherige, falsche Zuordnung wird dabei automatisch ersetzt.

Wichtig zu wissen: Das reine Zuordnen einer Rechnung löst nichts weiter aus — es wird keine E-Mail verschickt und keine Rechnung storniert. Du kannst die Zuordnung also jederzeit gefahrlos korrigieren.

Wichtig: Das Annehmen eines Widerrufs löst keine automatische Stornierung der Rechnung aus. Klicke direkt auf die verknüpfte Rechnungsnummer und storniere die Rechnung wie gewohnt.
Ist alles erledigt, klicke auf „Als abgeschlossen markieren” — der Status wechselt damit auf „Abgeschlossen” und der Vorgang gilt als vollständig bearbeitet.

Sonderfall: Vorzeitiger Leistungsbeginn

Beginnt eine Leistung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist (z. B. eine Mitgliedschaft, die sofort startet), muss der Kunde im Buchungsprozess aktiv bestätigen, dass er dem vorzeitigen Beginn zustimmt (§ 356 Abs. 4 BGB). Diese Zustimmung wird dokumentiert und in der Bestellbestätigung festgehalten. In diesem Fall erlischt das Widerrufsrecht. In der Detailansicht des Widerrufs sowie auf der Rechnung wird dir dieser Umstand entsprechend angezeigt.

Eigene Widerrufsbelehrung?
Hast du in den Unternehmens-Einstellungen eine eigene Widerrufsbelehrung hinterlegt, wird sie nicht automatisch angepasst. Ergänze sie um einen Hinweis auf die Widerrufsfunktion oder wechsle auf unsere Standard-Belehrung — die bereits automatisch aktualisiert wurde. Ein Hinweis-Banner in deinem Adminbereich führt dich direkt zur richtigen Stelle.

iFrame-Einbindung?
Bindest du unsere Module per iFrame in deine eigene Webseite ein, musst du den Link zur Widerrufsfunktion zusätzlich gut sichtbar auf jeder Seite deiner Webseite platzieren. Die Beschriftung muss dabei „Vertrag widerrufen” lauten. Den fertigen Link findest du unter Schnittstellen → iFrame → Links.
Eigene AGB oder Datenschutzerklärung?

_Prüfe, ob deine Rechtstexte zur neuen Funktion passen — insbesondere in Bezug auf die Datenverarbeitung im Widerrufsprozess. Im Zweifel empfehlen wir eine kurze anwaltliche Prüfung.
Gibt es Fehler im Widerruf, kann sich die Widerrufsfrist dadurch verlängern._